View Full Version : Rechtliche Situation in Österreich??
hjnet
06-19-2002, 02:45 AM
Hi
Wollte mich mal ein wenig umgesehen, auf was man eigentlich als Österreicher genau beim betreiben einer Adultsite achten muß, leider bin ich aus den ganzen Gesetzestexten die ich aufgestöbert habe nicht besonders schlau geworden, drum hab ich mir gedacht ich frag mal bei euch nach. Vielleicht hat auch jemand von euch ein paar coole links auf Lager, wo man das ganze mal nachlesen kann???
thx
JT
Snake
07-04-2002, 05:00 AM
Die seltsamen Fragen gibst du auf! Nach dem Gesetz kann man alle außer CP machen
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hjnet
07-05-2002, 11:06 AM
Naja, in Deutschland braucht ma zumindest ein AVS, drum wollt ich mal schaun ob´s bei uns Ösis vielleicht auch irgendwelche Vorgaben gibt.
Das österreichische Bundesministerium findet:
Den Einsatz von sog. Rating und Filtersoftware zum Schutze der Jugend als AUSREICHEND!
T-JSG § 17 Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen
(1) Medien (z.B. Zeitschriften, Bücher, Fotos, Videokassetten, sonstige Bild und Tonträger, Software und dergleichen), Gegenstände (z.B. Spielsachen) und Dienstleistungen (z.B. Telefonsex), die insbesondere durch die Verherrlichung von Gewalt, durch die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts oder ihres religiösen Bekenntnisses oder durch die Darstellung oder Vermittlung sexueller Handlungen die körperliche, geistige, sittliche, charakterliche oder soziale Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen gefährden können, dürfen diesen nicht angeboten, vorgeführt, weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Für die Erlassung eines Feststellungsbescheides gilt § 16 Abs. 4 sinngemäß.
(2) Wer erwerbsmäßig Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen im Sinne des Abs. 1 anbietet oder vorführt, hat durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche Abgrenzungen, zeitliche Beschränkungen, Aufschriften, mündliche Hinweise und dergleichen, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche davon ausgeschlossen werden. Die Behörde hat im Einzelfall durch Bescheid jene Vorkehrungen aufzutragen, die zum Schutz von Kindern oder Jugendlichen erforderlich sind.
Im Österreichischen Mediengesetz ist ausdrücklich verankert, dass Medien sämtlichen Meinungen in der Gesellschaft zugänglich sein müssen.
Also, dh. nun ganz genau:
Du musst auf deiner Startseite daruaf hinweisen,
dass der Inhalt unter strengsten Jugendverbot steht.
(2) Wer erwerbsmäßig Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen im Sinne des Abs. 1 anbietet oder vorführt, hat durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche Abgrenzungen, zeitliche Beschränkungen, [u:eac200d21a]Aufschriften[/u:eac200d21a], mündliche Hinweise und dergleichen, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche davon ausgeschlossen werden. Die Behörde hat im Einzelfall durch Bescheid jene Vorkehrungen aufzutragen, die zum Schutz von Kindern oder Jugendlichen erforderlich sind.
hjnet
09-16-2002, 10:51 AM
Hey danke (auch wenns ein wenig spät is), genau die Antwort wollte ich hören!
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